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Herzlich Willkommen!

Wir sind ein Team von sechs Anwältinnen und Anwälten. Unsere Tätigkeitsfelder umfassen wirtschaftsrechtliche Beratung, alle Bereiche des Familienrechts, Opfervertretung in Sexualstrafsachen, Vereinsrecht, Sportrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht und das Ausländer- und Asylrecht. Bitte informieren Sie sich auf unseren Seiten näher über uns und unsere Kanzlei.

Wechselmodell

Beschluss des OLG Nürnberg vom 22.07.2011

Das Umgangsrecht soll dem Berechtigten lediglich die Möglichkeit geben, sich laufend von der Entwicklung und dem Wohlergehen des Kindes zu überzeugen und die zwischen ihnen bestehenden natürlichen Bande zu pflegen. Dagegen dient das Umgangsrecht nicht dazu, eine gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile am Leben des Kindes etwa in Form eines Wechselmodells sicherzustellen.

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Kündigung eines Fitnessstudiosvertrages

§§ 611, 626 Abs. 2 BGB ,314 Abs. 1 BGB

  1. Erkrankt der Kunde eines Fitnessstudios dauerhaft, so dass die Benutzung von Fitnessgeräten unmöglich ist, liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrages mit dem Fitnessstudios berechtigt.
  2. Zum Nachweis dieser Erkrankung ist grundsätzlich ein ärztliches Attest ausreichend. Die zweiwöchige Kündigungsfrist des §§ 626 Abs. 2 BGB beginnt nicht vor Beendigung der Erkrankung.

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Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch Gerichtsbeschluss

Entwicklung der Rechtsprechung zur Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts Weiterlesen …