Sind Sie der Meinung, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu sein? Wir prüfen für Sie, ob ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann und setzen die Schäden (Schmerzensgeld, Erwerbsausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, Zukunftsschäden etc.) konsequent und mit Leidenschaft für Sie durch.
Das Medizinrecht umfasst zahlreiche Rechtsgebiete. Ein besonders wichtiger Bereich ist die Haftung für ärztliche Behandlungs- und Beratungsfehler, die so genannte „Arzthaftung“. Wir sind in diesem speziellen Bereich ausschließlich auf Patientenseite tätig und haben uns im Laufe der Jahre tiefgehende Kenntnisse im medizinischen Bereich sowie der Schadensberechnung angeeignet und sind auch mit den Besonderheiten des Prozessrechtes und des Verfahrensablaufes bestens vertraut. Besonders stolz sind wir darauf, dass unsere Tätigkeit auch von Kollegen und weiteren Spezialisten damit gewürdigt wurde, dass wir zu den TOP-Kanzleien für das Medizinrecht auf Patientenseite gewählt wurden.
Gerne sind wir auch Ihnen damit behilflich, die Grundlage einer Haftung zu ermitteln und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Ihr Ansprechpartner:Rechtsanwalt Christoph KleinherneFachanwalt für MedizinrechtFachanwalt für Versicherungsrecht