Ihr Versicherer will die vereinbarten Leistungen nicht erbringen? Wir setzen uns umfassend und passioniert für Sie und Ihre Interessen ein. Es spielt dabei keine Rolle, wer auf der Gegenseite ist – wir fürchten auch große Namen nicht!
Versicherungen spielen in unserem Leben eine zentrale Rolle. Gerade im Bereich der Personenversicherungen, also insbesondere bei der Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Kranken- oder Kranken-Zusatzversicherung, sind Versicherungsnehmer im „Fall der Fälle“ auf die versprochenen Leistungen dringend angewiesen, zumal wegen des gesundheitlichen Zustands häufig keine Alternativen bestehen. Auch im Bereich der Sachversicherungen können Versicherungsfälle drastische Folgen haben, beispielsweise bei erheblichen Schäden an versicherten Gebäuden durch Brand oder Wasser. Wenn der Versicherer die versprochenen Leistungen in diesen Situationen versagt, kann dies, insbesondere wenn finanzielle Polster nicht vorhanden sind, dramatische Folgen haben.
Der Versicherer wird in begründeten Fällen die versprochenen Leistungen sicherlich nicht „einfach so“ versagen. Häufig sind die Versicherungsfälle aber nicht eindeutig, sei es weil Streit über die Höhe der Entschädigung besteht, weil angebliche Obliegenheiten verletzt worden sein sollen oder weil darüber gestritten wird, ob der Versicherungsnehmer bei Antragstellung unrichtige Angaben gemacht hat.
Die Herausforderung besteht dann darin, sich im Dickicht der zahlreichen Versicherungsbedingungen und speziellen Regelungen zurecht zu finden und dabei die umfangreiche zum Versicherungsrecht ergangene und fortlaufend ergehende Rechtsprechung zu beachten. Sie können von uns kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung erwarten.
Ihr Ansprechpartner:Rechtsanwalt Christoph KleinherneFachanwalt für MedizinrechtFachanwalt für Versicherungsrecht