Was ist bei einer beabsichtigten Scheidung zu regeln?
Eine Scheidung setzt voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Dies wird angenommen, wenn nach einjähriger Trennungszeit beide Ehegatten die Scheidung beantragen. Ist ein Ehegatte mit der Scheidung nicht einverstanden, muss der Antragsteller oder die Antragstellerin darlegen und nachweisen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Im übrigen gilt eine Ehe als endgültig gescheitert, wenn die Eheleute seit mindestens drei Jahren getrennt leben.
Eine Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist ausschließlich bei Vorliegen von Gründen möglich, die eine unzumutbare Härte darstellen. Die Gründe müssen in der Person des Antragsgegners oder der Antragsgegnerin liegen, beispielsweise wenn die Antragsgegnerin von einem anderen Mann ein Kind erwartet, oder wenn der Antragsgegner gewalttätig gegen die Antragstellerin war.
- steuerliche Folgen
- Versorgungsausgleich
- Kindesunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht