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Ein Unfall ist passiert, wie verhalte ich mich?

Nie ein Schuldanerkenntnis (“Ich bin schuld an dem Unfall…”) abgeben.

Falls Sie Ihrer Ansicht nach den Unfall nicht verschuldet haben, rufen Sie die Polizei. Aber Achtung: Dem Unfallverursacher droht gelegentlich ein Bußgeldverfahren. Hintergrund ist, dass die Tätigkeit der Polizei bei Unfällen die Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist. Entsprechend zurückhaltend sind die Ermittlungen, wenn nur ein Blechschaden vorliegt.

Alternative: Anfertigung eines eigenen Unfallprotokolls: folgende Daten müssen unter Vorlage der entsprechenden Urkunden/Papiere notiert werden:

  • Namen des Fahrers, des Halters (Papiere zeigen lassen!) und das Kennzeichen
  • Vor-, Nachnamen und Adressen von Zeugen
  • Entwerfen Sie mit dem Unfallgegner eine Unfallschilderung.
  • Beide Beteiligten bekommen ein vom jeweils anderen unterschriebenes Exemplar.

Der Rechtsanwalt nimmt ab der Beauftragung durch Sie Kontakt mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung auf.
Die Kosten des Rechtsanwalts werden bei einem vom Unfallgegner verursachten Unfall von dessen Versicherung erstattet: der Unfallgeschädigte hat Anspruch auf einen Rechtsbeistand. In Zweifelsfällen oder auch bei einer Verteidigung im Bußgeldverfahren hilft die Rechtsschutzversicherung.