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Wohnraummietrecht

Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in allen mietrechtlichen Fragestellungen. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung:

  • Erstellung und Ausarbeitung von Mietverträgen
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Mietverträgen bzw. einzelner Regelungen, insbesondere hinsichtlich AGB-relevanter Klauseln im Lichte der mietrechtlichen Rechtsprechung
  • Geltendmachung und Abwehr von Mietminderungsansprüchen
  • bei Kündigungsstreitigkeiten, insbesondere bei Räumungs- und Räumungsschutzklagen
  • der Beendigung des Mietvertrages
  • der Durchsetzung von rückständigen Mietzinsforderungen sowie die Abwehr solcher Ansprüche
  • der Durchsetzung und Abwehr Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit Mieterhöhungen
  • der Überprüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • der Realisierung der Miet- und Pachtzinsen durch Zwangsverwaltung
  • bei der Insolvenz des Mieters oder Vermieters

Ansprechpartner:

Dr. Hans-Juergen Richter