Wohnraummietrecht
Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in allen mietrechtlichen Fragestellungen. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung:
- Erstellung und Ausarbeitung von Mietverträgen
- Überprüfung der Wirksamkeit von Mietverträgen bzw. einzelner Regelungen, insbesondere hinsichtlich AGB-relevanter Klauseln im Lichte der mietrechtlichen Rechtsprechung
- Geltendmachung und Abwehr von Mietminderungsansprüchen
- bei Kündigungsstreitigkeiten, insbesondere bei Räumungs- und Räumungsschutzklagen
- der Beendigung des Mietvertrages
- der Durchsetzung von rückständigen Mietzinsforderungen sowie die Abwehr solcher Ansprüche
- der Durchsetzung und Abwehr Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit Mieterhöhungen
- der Überprüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- der Realisierung der Miet- und Pachtzinsen durch Zwangsverwaltung
- bei der Insolvenz des Mieters oder Vermieters
Ansprechpartner:
Dr. Hans-Juergen Richter