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Arzthaftungsrecht

  • Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung des Patienten bzw. der Berufshaftpflichtversicherung des Arztes.
  • Einsicht in die Behandlungsunterlagen.
  • Abklärung der Sorgfaltspflichten des Arztes nach dem aktuellen Stand von medizinischer Wissenschaft und Technik, dem Facharztstandard.
  • Außergerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen unter Berücksichtigung der jeweiligen Beweislastverteilung bei möglichen Behandlungs- und/ oder Aufklärungsfehlern aus den Bereichen der Diagnose, Therapiewahl,  Befunderhebung usw..
  • Umfang der Schadensersatzpflicht: Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, entgangener Gewinn, Geldrente, Kapitalabfindung, Schmerzensgeld usw..
  • Abwägung des Kostenrisikos des Patienten bzw. des Arztes und außergerichtliche Streitbeilegung vor der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler oder gerichtliche Vertretung im Arzthaftungsprozess, selbständigen Beweisverfahren.