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ehevertraglich vereinbarte Güterstände

Durch notariellen Ehevertrag kann vor oder nach Eheschließung Gütertrennung vereinbart werden. Dadurch entfällt die Verpflichtung, bei Beendigung des Güterstands den während der Ehe erworbenen Zugewinn auszugleichen.

Auch die Gütergemeinschaft kann durch Ehevertrag vereinbart werden. Dadurch werden das Vermögen der Frau und das Vermögen des Mannes gemeinschaftliches Vermögen, auch das nach Eheschließung erworbene Vermögen. Die Regelungen der Gütergemeinschaft sind, insbesondere bei deren Beendigung, kompliziert. Gütergemeinschaft ist selten und wird lediglich in ländlichen Gegenden vereinbart. Sowohl für die vertragliche Vereinbarung als auch für die Auseinandersetzung bei Beendigung bedarf es ausführlicher fachlicher Beratung.