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Umgang und Sorgerecht

Das bei verheirateten Eltern bestehende gemeinsame Sorgerecht setzt voraus, dass sich die Eltern auch bei einer räumlichen Trennung über die Belange der Kinder, also insbesondere deren Aufenthalt bei jeweils Mutter und Vater, einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, kann eine Entscheidung des Familiengerichts sowohl zum Sorgerecht als auch zum Umgangsrecht herbeigeführt werden. Ist der Aufenthalt der Kinder streitig, wird das Familiengericht in der Regel nicht das gesamte Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, sondern das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts.

Ehe Eltern die Gerichte bemühen, sollten Sie versuchen, mit Hilfe einer der zahlreichen Beratungsstellen eine Einigung zu finden.

Unter www.muenchen.de/Rathaus/soz/jugendamt/eltern/partnerschaft/200780/index.html

finden Sie einen Überblick über Beratungsmöglichkeiten in München. Mittlerweile bietet auch eine Reihe von Vereinen wie Pro Familia oder der Familiennotruf Gruppen für Scheidungskinder oder Kurse für Eltern an, die sich trennen wollen. Eine erste Hilfe finden Sie auch in dem sehr informativen Online-Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik beispielsweise unter

www.familienhandbuch.de/cmain/f_aktuelles/a_trennung_scheidung/s_2880.html.