Was ist bei einer Trennung zu regeln
Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Gemeinschaft ablehnt. Auch eine Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich. Dann darf, wie in einer Wohngemeinschaft, kein gemeinsamer Haushalt geführt werden und zwischen den Eheleuten dürfen keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen.
Der Beginn des Trennungsjahrs muss nicht dokumentiert werden. Der Ablauf des Trennungsjahres ist aber Voraussetzung für die Einreichung eines Scheidungsantrags. Würde dann der Antragsgegner den Ablauf des Trennungsjahres bestreiten, muss dies beispielsweise durch Zeugen bewiesen werden.
Ein Versöhnungsversuch von bis zu drei Monaten Dauer unterbricht die Trennungszeit nicht.
