Versorgungsausgleich
War die Ehezeit vom Tag der Heirat bis zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags länger als drei Jahre, findet ein Versorgungsausgleich statt. Dieses Verfahren wird vom Gericht automatisch eingeleitet, war die Ehezeit kürzer als drei Jahre nur auf Antrag.
Im Zuge des Versorgungsausgleichs werden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Ehegatten geteilt. Diese Regelung soll insbesondere die Kinder betreuenden Ehepartner schützen, die während der Ehe nichts oder nur wenig in die Rentenversicherung einzahlen konnten. Ausgeglichen werden nur Versicherungen, die eine monatliche Altersrente gewähren. Altersvorsorge, die ein einmaliges Kapital ausschüttet wie die meisten Lebensversicherungen, wird im Zugewinnausgleich berücksichtigt, da es sich um erspartes Vermögen handelt.
