Vermögensauseinandersetzung
Über gemeinsame Vermögensgegenstände wie gemeinsame Konten oder eine gemeinsam erworbene Immobilie sollte im Zuge des Scheidungsverfahrens eine Einigung getroffen werden, zwingend erforderlich ist dies allerdings nicht. So kann das hälftige Miteigentum an einer Immobilie ohne weiteres auch über die Scheidung hinaus bestehen bleiben. Will ein Miteigentümer die Immobilie veräußern, der andere nicht, bleibt nur der Antrag auf Teilungsversteigerung. Die Immobilie wird dann zwangsversteigert und der Erlös geteilt.
