Vaterschaft
Rechtlich gilt als Vater, wer die Vaterschaft durch Erklärung gegenüber dem Jugend- oder Standesamt mit Zustimmung der Mutter anerkannt hat, wer zum Zeitpunkt der Geburt noch mit der Mutter verheiratet war oder wer nach Durchführung eines familiengerichtlichen Verfahrens als Vater festgestellt wurde.
