Umgangsrecht
Nicht verheiratete Väter haben unabhängig davon, ob Sie Mitinhaber des Sorgerechts sind oder nicht, ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht mit ihrem Kind. Dies wird nach den gleichen Regeln bestimmt wie bei geschiedenen Eltern.
Nicht verheiratete Väter haben unabhängig davon, ob Sie Mitinhaber des Sorgerechts sind oder nicht, ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht mit ihrem Kind. Dies wird nach den gleichen Regeln bestimmt wie bei geschiedenen Eltern.