Die unterschiedlichen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen, die im Ausländerrecht zu berücksichtigen sind, sind für Laien nur schwer zu durchschauen. Daher ist häufig die Unterstützung eines fachlich kompetenten Rechtsanwalts für Ausländerrecht erforderlich. Unsere Anwälte verfügen neben dem entsprechenden Fachwissen im Bereich des Ausländerrechts auch über ausreichend Praxiserfahrung, um Sie zu unterstützen und beraten zu können. Denn es kommt ständig zu Änderungen im Ausländerrecht, die teilweise auch vom Herkunftsland abhängen können, was schnell zu Problemen führen kann.
Asyl/Flüchtlingsschutz
Sie sind als Flüchtling nach Deutschland eingereist und haben bereits einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt?
Sie befinden sich jetzt im Asylverfahren beim BAMF?
Wir beraten und/oder vertreten Sie gerne während des gesamten Asylverfahrens gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Sie haben einen negativen Bescheid vom BAMF erhalten?
Wir vertreten Sie gegenüber dem Verwaltungsgericht. Um Fehler im Anhörungsverfahren zu vermeiden, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung und Vertretung unerlässlich. Das Asylverfahren ist rechtlich komplex und von den persönlichen Umständen und Erlebnissen abhängig.
Aufenthalt
Sie haben ein Aufenthaltsrecht erlangt und haben nun Schwierigkeiten, die entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu bekommen oder haben Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus?
Wir beraten Sie gerne in allen weiteren Schritten oder übernehmen die Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde oder vor den Gerichten.
Einen Aufenthaltstitel können Sie aus diversen Gründen erlangen - mittels Durchlaufen des Asylverfahrens, durch das Absolvieren einer Ausbildung, aufgrund eines hochqualifizierten Berufs (Blue-Card), aufgrund guter Integration bei Einreise als Minderjähriger, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer mehrjährigen Duldung in Deutschland.
Hat der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ist es für ihn erstrebenswert, seinen Aufenthaltsstatus zu verfestigen. Jede Aufenthaltserlaubnis wird zunächst nur befristet ausgestellt. Das ständige Verlängern der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde kann mit der Zeit lästig sein und bringt auch die Gefahr mit sich, dass die Verlängerung vergessen wird.
Wenn der Ausländer sich lange genug rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat und die weiteren Erfordernisse erfüllt, sollte er eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Diese ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und muss dann nicht mehr verlängert werden. Hier empfiehlt es sich, zuvor einen Anwalt aufzusuchen. Je nach Art und Zweck der Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich nämlich die Voraussetzungen.
Dies sind nur einige nicht abschließende Beispiele, in denen wir Sie gegenüber der Ausländerbehörde vertreten können. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Ansprechpartner der Ausländerbehörde München oder des Landratamtes Münchens.
Einbürgerung
Sie befinden sich bereits seit geraumer Zeit mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und möchten nun endlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
Hierbei handelt es sich um einen langwierigen Prozess, der gut vorbereitet werden muss. Die Beantragung der Einbürgerung setzt die Beantwortung zahlreicher Fragen und die Beschaffung vieler Dokumente voraus, die sich nach dem jeweiligen Herkunftsland unterscheiden können.
Damit Sie hier gut vorbereitet sind, beraten wir Sie ausführlich und weisen auf sämtliche Schwierigkeiten hin. Soweit Sie dies wünschen, vertreten wir Sie gerne auch gegenüber der Einbürgerungsbehörde oder im Falle der Ablehnung der Einbürgerung vor den Verwaltungsgerichten.
Familiennachzug
Wenn Sie für Ihren noch im Ausland lebenden Ehegatten ein Aufenthaltsrecht für Deutschland erwirken oder Ihre Familie nachholen möchten, so können wir Ihnen ausführlich das gesamte Familiennachzugsverfahren von der Antragstellung bis zur Einreise und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erklären und auf eventuelle Probleme hinweisen.
Die Familienzusammenführung hängt dabei stark von dem Grad der Verwandtschaft ab. Eltern eines deutschen Kindes haben grundsätzlich Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung. Nach dem Aufenthaltsgesetz können neben den Ehegatten auch minderjährige Kinder zu ihren ausländischen Eltern nachziehen. Problematisch gestaltet sich der Nachzug von anderen erwachsenen Verwandten. Erwachsene Kinder, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel und auch Geschwister von erwachsenen Ausländern erhalten ein Visum zur Familienzusammenführung, wenn eine außergewöhnliche Härte vorliegt.
Wir vertreten Sie gegenüber der jeweiligen Deutschen Botschaft und gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde.
Arbeit/Ausbildung/Studium
Es ist uns ein großes Anliegen, Ihnen dabei behilflich zu sein, eine Arbeitserlaubnis oder Ausbildungserlaubnis von der Ausländerbehörde zu erhalten, und zwar unabhängig davon, ob Sie hier einen Asylantrag gestellt haben oder direkt aus dem Ausland mit Visum einreisen wollen. In all diesen Fällen können Sie uns kontaktieren und sich beraten lassen. Wir vertreten Sie sodann gegenüber der Deutschen Botschaft, gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde.
Ausweisung/Abschiebung
Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis und gegen Sie wurde durch die Ausländerbehörde ein Ausweisungsverfahren eingeleitet?
Es droht die Abschiebung in Ihr Heimatland?
Wir beraten und vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde und vor den Verwaltungsgerichten.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Maximilian Richter
Die unterschiedlichen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen, die im Ausländerrecht zu berücksichtigen sind, sind für Laien nur schwer zu durchschauen. Daher ist häufig die Unterstützung eines fachlich kompetenten Rechtsanwalts für Ausländerrecht erforderlich. Unsere Anwälte verfügen neben dem entsprechenden Fachwissen im Bereich des Ausländerrechts auch über ausreichend Praxiserfahrung, um Sie zu unterstützen und beraten zu können. Denn es kommt ständig zu Änderungen im Ausländerrecht, die teilweise auch vom Herkunftsland abhängen können, was schnell zu Problemen führen kann.
Asyl/Flüchtlingsschutz
Sie sind als Flüchtling nach Deutschland eingereist und haben bereits einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt?
Sie befinden sich jetzt im Asylverfahren beim BAMF?
Wir beraten und/oder vertreten Sie gerne während des gesamten Asylverfahrens gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Sie haben einen negativen Bescheid vom BAMF erhalten?
Wir vertreten Sie gegenüber dem Verwaltungsgericht. Um Fehler im Anhörungsverfahren zu vermeiden, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung und Vertretung unerlässlich. Das Asylverfahren ist rechtlich komplex und von den persönlichen Umständen und Erlebnissen abhängig.
Aufenthalt
Sie haben ein Aufenthaltsrecht erlangt und haben nun Schwierigkeiten, die entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu bekommen oder haben Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus?
Wir beraten Sie gerne in allen weiteren Schritten oder übernehmen die Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde oder vor den Gerichten.
Einen Aufenthaltstitel können Sie aus diversen Gründen erlangen - mittels Durchlaufen des Asylverfahrens, durch das Absolvieren einer Ausbildung, aufgrund eines hochqualifizierten Berufs (Blue-Card), aufgrund guter Integration bei Einreise als Minderjähriger, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer mehrjährigen Duldung in Deutschland.
Hat der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ist es für ihn erstrebenswert, seinen Aufenthaltsstatus zu verfestigen. Jede Aufenthaltserlaubnis wird zunächst nur befristet ausgestellt. Das ständige Verlängern der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde kann mit der Zeit lästig sein und bringt auch die Gefahr mit sich, dass die Verlängerung vergessen wird.
Wenn der Ausländer sich lange genug rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat und die weiteren Erfordernisse erfüllt, sollte er eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Diese ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und muss dann nicht mehr verlängert werden. Hier empfiehlt es sich, zuvor einen Anwalt aufzusuchen. Je nach Art und Zweck der Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich nämlich die Voraussetzungen.
Dies sind nur einige nicht abschließende Beispiele, in denen wir Sie gegenüber der Ausländerbehörde vertreten können. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Ansprechpartner der Ausländerbehörde München oder des Landratamtes Münchens.
Einbürgerung
Sie befinden sich bereits seit geraumer Zeit mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und möchten nun endlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
Hierbei handelt es sich um einen langwierigen Prozess, der gut vorbereitet werden muss. Die Beantragung der Einbürgerung setzt die Beantwortung zahlreicher Fragen und die Beschaffung vieler Dokumente voraus, die sich nach dem jeweiligen Herkunftsland unterscheiden können.
Damit Sie hier gut vorbereitet sind, beraten wir Sie ausführlich und weisen auf sämtliche Schwierigkeiten hin. Soweit Sie dies wünschen, vertreten wir Sie gerne auch gegenüber der Einbürgerungsbehörde oder im Falle der Ablehnung der Einbürgerung vor den Verwaltungsgerichten.
Familiennachzug
Wenn Sie für Ihren noch im Ausland lebenden Ehegatten ein Aufenthaltsrecht für Deutschland erwirken oder Ihre Familie nachholen möchten, so können wir Ihnen ausführlich das gesamte Familiennachzugsverfahren von der Antragstellung bis zur Einreise und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erklären und auf eventuelle Probleme hinweisen.
Die Familienzusammenführung hängt dabei stark von dem Grad der Verwandtschaft ab. Eltern eines deutschen Kindes haben grundsätzlich Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung. Nach dem Aufenthaltsgesetz können neben den Ehegatten auch minderjährige Kinder zu ihren ausländischen Eltern nachziehen. Problematisch gestaltet sich der Nachzug von anderen erwachsenen Verwandten. Erwachsene Kinder, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel und auch Geschwister von erwachsenen Ausländern erhalten ein Visum zur Familienzusammenführung, wenn eine außergewöhnliche Härte vorliegt.
Wir vertreten Sie gegenüber der jeweiligen Deutschen Botschaft und gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde.
Arbeit/Ausbildung/Studium
Es ist uns ein großes Anliegen, Ihnen dabei behilflich zu sein, eine Arbeitserlaubnis oder Ausbildungserlaubnis von der Ausländerbehörde zu erhalten, und zwar unabhängig davon, ob Sie hier einen Asylantrag gestellt haben oder direkt aus dem Ausland mit Visum einreisen wollen. In all diesen Fällen können Sie uns kontaktieren und sich beraten lassen. Wir vertreten Sie sodann gegenüber der Deutschen Botschaft, gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde.
Ausweisung/Abschiebung
Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis und gegen Sie wurde durch die Ausländerbehörde ein Ausweisungsverfahren eingeleitet?
Es droht die Abschiebung in Ihr Heimatland?
Wir beraten und vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde und vor den Verwaltungsgerichten.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Maximilian Richter
© 2023 Kanzlei Dollinger — Impressum / Datenschutz
Design by gubokoecherlock